So wird die Schätzung berechnet
Dein Arbeitgeber zieht deinen Anteil an den Sozialabgaben vom Bruttogehalt ab: Rentenversicherung (6,9 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung von 48.060 € im Jahr, dazu 0,4 % auf das gesamte Gehalt), die Zusatzrente Agirc-Arrco (4,01 % bis zur Grenze, 9,72 % darüber) sowie CSG und CRDS (9,2 % und 0,5 % auf 98,25 % des Gehalts).
Die Einkommensteuer wird auf den net imposable erhoben: das Nettogehalt plus den nicht abzugsfähigen Teil von CSG und CRDS. Vorher wird eine Pauschale von 10 % für Werbungskosten abgezogen, mindestens 509 € und höchstens 14.555 €.
Diese Schätzung zeigt die Einkommensteuer für das ganze Jahr, wie sie in deiner Jahreserklärung abgerechnet wird. Der prélèvement à la source auf deiner Gehaltsabrechnung verwendet einen Satz auf Grundlage deines früheren Einkommens und kann daher von Monat zu Monat abweichen.
Einkommensteuer-Stufen
Der barème ist progressiv, von 11 % bis 45 %, und auf die ersten 11.600 € steuerpflichtiges Einkommen fällt keine Steuer an. Jeder Satz gilt nur für den Teil des Einkommens in seiner Stufe.
| Steuerpflichtiges Einkommen pro Jahr | Satz |
|---|---|
| Bis 11.600 € | 0 % |
| 11.600 € bis 29.579 € | 11 % |
| 29.579 € bis 84.577 € | 30 % |
| 84.577 € bis 181.917 € | 41 % |
| Über 181.917 € | 45 % |
Dies sind die Stufen, die für Einkommen aus 2025 beschlossen wurden. Die Stufen für Einkommen aus 2026 legt das Haushaltsgesetz 2027 fest, das noch nicht verabschiedet ist.
Kleine Steuerbeträge werden durch die décote gesenkt: 897 € abzüglich 45,25 % der Steuer. Ab 250.000 € Einkommen im Jahr fällt ein Zuschlag von 3 % an, über 500.000 € von 4 %.
Das régime des impatriés
Wenn du aus dem Ausland für ein Unternehmen in Frankreich angeworben wirst, kann ein Teil deines Gehalts bis zu 8 Jahre lang von der Einkommensteuer befreit sein. Bei der einfachsten Option gelten 30 % deines Nettogehalts als Impatriierungsprämie, die nicht besteuert wird.
Die Befreiung gilt nur für die Einkommensteuer: Sozialabgaben fallen auf dein gesamtes Gehalt an. Arbeitstage im Ausland für deinen Arbeitgeber können die Befreiung erhöhen, bis zu einer Grenze von 50 % des Gehalts.
Wichtigste Voraussetzungen
- Du warst in den 5 Kalenderjahren vor Antritt der Stelle in Frankreich nicht steuerlich ansässig.
- Du wurdest im Ausland von einem Unternehmen in Frankreich angeworben oder von einem ausländischen Unternehmen nach Frankreich entsandt.
- Dein Gehalt ohne die Prämie ist mindestens so hoch wie bei vergleichbaren Stellen in Frankreich.
Micro-entrepreneurs
Ein micro-entrepreneur (Selbstständiger im vereinfachten Kleinstunternehmerregime) zahlt Sozialabgaben als Anteil am Umsatz: 25,6 % bei nicht reglementierten freiberuflichen Dienstleistungen, 23,2 % bei reglementierten Berufen in der Cipav und 21,2 % bei gewerblichen Dienstleistungen, dazu eine kleine Abgabe für Weiterbildung.
Die Einkommensteuer wird auf den Umsatz nach einem pauschalen Kostenabzug erhoben: 34 % bei freiberuflichen Dienstleistungen (BNC) und 50 % bei gewerblichen Dienstleistungen (BIC), mindestens 305 €. Mit dem versement libératoire zahlst du stattdessen 2,2 % (BNC) oder 1,7 % (BIC) des Umsatzes.
Das Regime gilt für Dienstleistungen, bis der Umsatz zwei Jahre in Folge über 83.600 € liegt; ein einzelnes Jahr darüber beendet es nicht.
Was diese Schätzung nicht berücksichtigt
- Kinder und die gemeinsame Veranlagung mit einem Partner.
- Die Zusatzkrankenversicherung (mutuelle) und die prévoyance deines Arbeitgebers sowie andere Abzüge auf der Gehaltsabrechnung.
- Steuergutschriften und Steuerermäßigungen, etwa für Haushaltshilfen oder Spenden.
- Alsace-Moselle, die Überseedepartements sowie einen Beginn oder ein Ende im Laufe des Jahres.
- Die Mindeststeuer von 20% auf sehr hohe Einkommen (contribution différentielle).
- Für micro-entrepreneurs: die Acre-Ermäßigung, Mehrwertsteuer, Warenverkäufe und Selbstständigkeit neben einer Anstellung.
Dein Arbeitgeber zahlt außerdem seine eigenen Sozialabgaben zusätzlich zu deinem Bruttogehalt. Sie werden nicht von deinem Lohn abgezogen.