So wird die Schätzung berechnet
Dein Arbeitgeber zieht von deinem Bruttogehalt zuerst die INPS-Beiträge ab: 9,19 % für deine Rente, plus 1 % auf den Teil des Gehalts über 56.224 € im Jahr, bis zu einer Obergrenze von 122.295 €. Diese Beiträge sind steuerfrei, die IRPEF wird also auf den Rest erhoben.
Von der IRPEF wird die Steuergutschrift für Arbeitnehmer (detrazione per lavoro dipendente) von bis zu 1.955 € abgezogen, die bis 50.000 € ausläuft, sowie eine zusätzliche Gutschrift von bis zu 1.000 € für Einkommen zwischen 20.000 € und 40.000 €. Einkommen bis 20.000 € erhalten stattdessen einen steuerfreien Betrag zusätzlich zum Gehalt, und niedrigere Einkommen können das trattamento integrativo von bis zu 1.200 € im Jahr bekommen.
Danach folgen der Regional- und der Gemeindezuschlag (addizionali), die sich nach deinem Wohnort am 1. Januar richten. Dein Arbeitgeber behält den Großteil davon im Folgejahr ein, diese Schätzung rechnet sie aber dem Jahr zu, für das sie gelten.
IRPEF-Steuerstufen 2026
Ab 2026 beträgt der zweite Satz 33 % (Legge 199/2025).
| Steuerpflichtiges Einkommen pro Jahr | Satz |
|---|---|
| Bis 28.000 € | 23 % |
| 28.000 € bis 50.000 € | 33 % |
| Über 50.000 € | 43 % |
Auf 28.000 € steuerpflichtiges Einkommen beträgt die Steuer vor Gutschriften 6.440 €. Auf 50.000 € sind es 13.700 €, plus 43 % auf alles darüber.
Regional- und Gemeindezuschlag
Jede Region legt ihren eigenen Zuschlag fest (addizionale regionale), 2026 zwischen 0,7 % und 3,63 %, und manche Regionen befreien niedrige Einkommen. Die Zuschläge zahlst du nur, wenn nach den Steuergutschriften IRPEF anfällt.
Der Gemeindezuschlag (addizionale comunale) ist je nach comune verschieden. In Mailand beträgt er 0,8 % des steuerpflichtigen Einkommens, bis 23.000 € fällt kein Zuschlag an. Ein comune hat bis zum 20. Dezember Zeit, seinen Satz für das Jahr zu veröffentlichen. Bis dahin gilt der Satz des Vorjahres. Für die Städte in diesem Rechner sind die zuletzt veröffentlichten Sätze die für 2025.
Die Impatriati-Regelung 2026
Wenn du deinen steuerlichen Wohnsitz zum Arbeiten nach Italien verlegst, wird nur 50 % deines Arbeitseinkommens besteuert, oder 40 %, wenn du mit einem minderjährigen Kind umziehst oder während der Regelung ein Kind geboren oder adoptiert wird. Sie gilt für bis zu 600.000 € Einkommen im Jahr und läuft 5 Jahre, beginnend mit dem Jahr des Umzugs.
Die Regelung ist eine Steuerbefreiung. Eine Senkung der INPS-Beiträge sieht das Gesetz nicht vor, daher berechnet diese Schätzung INPS auf das volle Gehalt. Dein Arbeitgeber kann die Regelung direkt in deiner Gehaltsabrechnung anwenden.
Wichtigste Voraussetzungen
- Du warst in den 3 Steuerjahren vor dem Umzug nicht in Italien steuerlich ansässig. Arbeitest du weiter für den Arbeitgeber oder die Unternehmensgruppe, für die du im Ausland tätig warst, sind es 6 Jahre, oder 7, wenn du vor deinem Weggang in Italien für sie gearbeitet hast.
- Du bleibst mindestens 4 Jahre in Italien steuerlich ansässig. Ziehst du früher weg, wird die gesparte Steuer mit Zinsen zurückgefordert.
- Du arbeitest in jedem Steuerjahr den größten Teil des Jahres in Italien.
- Du bist hochqualifiziert oder spezialisiert, oder du hast im Bereich künstliche Intelligenz geforscht.
Wer vor 2024 nach Italien gezogen ist, fällt möglicherweise noch unter die ältere Regelung. Sie hat andere Regeln und ist hier nicht berücksichtigt.
Selbstständige: Regime forfettario oder reguläre Besteuerung
Die meisten Selbstständigen mit einem Umsatz bis 85.000 € im Jahr nutzen das Regime forfettario. Dein steuerpflichtiges Einkommen ist dein Umsatz mal einem Koeffizienten, der von deiner Tätigkeit abhängt: 78 % für freiberufliche, technische und wissenschaftliche Dienstleistungen, 67 % für IT und die meisten anderen Tätigkeiten. Nach Abzug der INPS-Beiträge zahlst du statt IRPEF und Zuschlägen eine Pauschalsteuer von 15 %, oder 5 % in den ersten 5 Jahren einer neuen Tätigkeit.
Das Regime gilt nicht mehr ab dem Jahr, in dem dein Umsatz 100.000 € übersteigt. Es steht nicht offen, wer im Vorjahr als Arbeitnehmer mehr als 35.000 € verdient hat oder hauptsächlich für einen aktuellen oder früheren Arbeitgeber arbeitet.
Bei der regulären Besteuerung zahlst du IRPEF und die Zuschläge auf deinen Gewinn nach INPS, mit einer Steuergutschrift für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit von bis zu 1.265 €.
Freiberufler ohne eigene Versorgungskasse zahlen 26,07 % ihres Einkommens an die INPS Gestione separata, auf ein Einkommen bis 122.295 €.
Was diese Schätzung nicht berücksichtigt
- Steuergutschriften für Ehepartner oder Kinder sowie regionale oder kommunale Entlastungen für Angehörige.
- Zusätzliche Renten- und Krankenkassen und andere Abzüge auf deiner Gehaltsabrechnung.
- Zusätzliche INPS-Beiträge, die in manchen Branchen und bei manchen Arbeitgebern anfallen.
- Die Abfindung (TFR), die dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Gehalt zurücklegt.
- Einen Beginn oder ein Ende der Beschäftigung im Laufe des Jahres.
- Für Selbstständige: Mehrwertsteuer, IRAP und berufsständische Versorgungskassen (casse professionali).
- Alles, was später über deine Steuererklärung verrechnet wird, etwa Arztkosten oder Hypothekenzinsen.
Dein Arbeitgeber zahlt außerdem seinen eigenen INPS-Anteil zusätzlich zu deinem Bruttogehalt. Er wird nicht von deinem Lohn abgezogen.